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Aktuelles

Heizungsförderung 2024 neu über Zuschüsse bei der KfW

 

Heizungen, welche erneuerbare Energien einsetzen werden bei Einbau bis 27.August auch nachträglich über die KfW gefördert. Im Programmteil Einzelmaßnahmen Heizung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind Zuschüsse zwischen 30 % und 70 % möglich. Dies betrifft zum Beispiel Wärmepumpen oder Pelletheizungen. Wir unterstützen gerne bei der Beantragung und begleiten Ihr Vorhaben.

 

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

 

Auch im Jahr 2024 können für Sanierungsmaßnahmen an Wohnhäusern oder anderen Gebäuden Zuschüsse zwischen 15 % und 20 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle über das neue Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden.

 

Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) tritt in Kraft

 

Seit Anfang 2024 gilt das Gebäudeenergiegesetz für neue Bauvorhaben. Für Klimafreundliche Neubauten gibt es KfW-Förderungen mit wesentlich vergünstigten Kreditzinsen. Wir können Ökobilanzen zur Nachhaltigkeit erstellen und beraten gerne individuell über die optimalen Möglichkeiten für Ihre Planungen.

 

 

 

KfW-Förderung für Sanierungen zu Effizienzhäusern bleibt

 

Die Tilgungszuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden werden bei Erreichen von Effizienzhaus-Niveaus auch im Jahr 2024 gewährt. Je nach Effizienzhaus-Niveau sind meist 25 bis 35 % der Kreditsumme realistisch.

Fragen Sie uns nach den Voraussetzungen und Details zum Programm.

Auch die vergünstigten KfW-Kredite für Altersgerecht Umbauen sind weiterhin erhältlich.